CFR 5-581.306-2014
Verwaltungspersonal. Teil 581: Bearbeitung von Pfändungsanordnungen für Kindesunterhalt und/oder Unterhalt. Unterabschnitt C: Einhaltung des Prozesses. Abschnitt 581.306: Mangel an Geldern, die von einer staatlichen Stelle geschuldet werden oder von dieser zu zahlen sind, während ein Gerichtsverfahren anhängig ist; Übergabe des Dienstes