CFR 49-579.22-2014
Transport. Teil 579: Meldung von Informationen und Mitteilungen über potenzielle Mängel. Unterabschnitt C: Meldung von Frühwarninformationen. Abschnitt 579.22: Meldepflichten für Hersteller von 100 oder mehr Bussen, Hersteller von 500 oder mehr entstehen