CFR 49-579.21-2014
Transport. Teil 579: Meldung von Informationen und Mitteilungen über potenzielle Mängel. Unterabschnitt C: Meldung von Frühwarninformationen. Abschnitt 579.21: Berichtspflichten für Hersteller von 5.000 oder mehr leichten Fahrzeugen pro Jahr.