CFR 2-200.443-2014
Zuschüsse und Vereinbarungen. Teil 200: Einheitliche Verwaltungsvorschriften, Kostengrundsätze und Prüfungsanforderungen für Bundesvergaben. UnterabschnittE: Kostengrundsätze. Abschnitt 200.443: Gewinne und Verluste aus der Veräußerung abnutzbarer Vermögenswerte.