GOST R 55204-2012
Gasbefeuerte Konvektionslufterhitzer für Nichthaushaltszwecke mit integriertem Ventilator zum Transport von Verbrennungsluft oder Verbrennungsprodukten, Nennwärmeleistung bis zu 300 kW

Standard-Nr.
GOST R 55204-2012
Erscheinungsdatum
2012
Organisation
RU-GOST R
Letzte Version
GOST R 55204-2012

GOST R 55204-2012 Normative Verweisungen

  • GOST IEC 60730-1-2011 Automatische elektrische Steuerungen für den Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 1. Allgemeine Anforderungen
  • GOST IEC 60730-2-9-2011 Automatische elektrische Steuerungen für den Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 2-9. Besondere Anforderungen an Temperatursensorsteuerungen
  • GOST R 51842-2001 Automatische Absperrventile für Gasbrenner und Gasgeräte. Allgemeine technische Anforderungen und Prüfmethoden
  • GOST R 51843-2001 Flammenüberwachungsgeräte für Gasbrenngeräte. Thermoelektrische Flammenüberwachungsgeräte. Allgemeine technische Anforderungen und Prüfmethoden
  • GOST R 51982-2002 Druckregler für Gasgeräte für Eingangsdrücke bis 20 kPa. Allgemeine technische Anforderungen und Prüfmethoden
  • GOST R 51983-2002 Multifunktionale Steuerungen für Gasgeräte. Allgemeine technische Anforderungen und Prüfmethoden
  • GOST R 52161.1-2004 Sicherheit von Haushaltsgeräten und ähnlichen Elektrogeräten. Teil 1. Allgemeine Anforderungen
  • GOST R EN 257-2004 Mechanische Thermostate (Thermoregler) für Gasgeräte. Allgemeine technische Anforderungen und Prüfmethoden
  • GOST R IEC 61058-1-2000 Schalter für Elektrogeräte. Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Prüfmethoden
  • GOST R IEC 730-2-1-1994 Automatische elektrische Steuerungen für den Haushalt und ähnliche Zwecke. Besondere Anforderungen an elektrische Steuerungen für elektrische Haushaltsgeräte und Prüfverfahren

GOST R 55204-2012 Veröffentlichungsverlauf

  • 2012 GOST R 55204-2012 Gasbefeuerte Konvektionslufterhitzer für Nichthaushaltszwecke mit integriertem Ventilator zum Transport von Verbrennungsluft oder Verbrennungsprodukten, Nennwärmeleistung bis zu 300 kW



© 2024 Alle Rechte vorbehalten.