2003NF F37-100-3:2003 Bahnanwendungen – Kesselwagen – Teil 3: Bodenbefüll- und -entleerungsvorrichtungen für unter Druck verflüssigte Gase.
1985NF F37-034:1985 Schienenfahrzeuge-Kesselwagen für verflüssigte Gase oder unter Druck gelöste Gase der Klasse 2 des RID und der RTMD. Bodenbefüll- und -entleerungsvorrichtungen bis zu einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 40 bar.
1977NF F37-035:1977 EISENBAHNVERKEHRSAUSRÜSTUNG. Kesselwagen für unter Druck verflüssigte oder gelöste Gase (Klasse 2 des RID). POSITIONIERUNG VON BODENBEFÜLL- UND -ENTLEERGERÄTEN.