NF D35-337:2001
Heizung – Gas – Flüssigbrennstoff, Festbrennstoff – Gasbefeuerte Zentralheizungskessel mit einer Heizleistung von nicht mehr als 70 kW, die für den Anschluss an eine mechanische Anlage zur Abführung der Verbrennungsprodukte ausgelegt sind.