ITU-R SF.1649-1-2008 Leitfaden zur Bestimmung der Interferenz von Erdfunkstellen an Bord von Schiffen mit Funkstellen im festen Funkdienst, wenn sich die Erdfunkstelle an Bord von Schiffen innerhalb der Mindestentfernung befindet
ITU-R F.1108 Festlegung der Kriterien zum Schutz fester Funkempfänger vor den Emissionen von Raumstationen, die in nichtgeostationären Umlaufbahnen in gemeinsamen Frequenzbändern betrieben werden. Fragen ITU-R 118/9 und ITU-R 113/9; Studiengruppe 9
ITU-R F.1245 Mathematisches Modell der durchschnittlichen und zugehörigen Strahlungsmuster für Punkt-zu-Punkt-Antennen fester drahtloser Systeme zur Verwendung bei der Interferenzbewertung im Frequenzbereich von 1 GHz bis 86 GHz*, 2019-01-01 Aktualisieren
ITU-R F.383 Hochfrequenzkanalanordnungen für feste drahtlose Systeme mit hoher Kapazität, die im unteren 6-GHz-Band (5.925 bis 6.425 MHz) betrieben werden*, 2013-02-01 Aktualisieren
ITU-R F.696 Fehlerleistungs- und Verfügbarkeitsziele für hypothetische Referenz-Digitalabschnitte, die einen Teil oder den gesamten mittelmäßigen Abschnitt einer digitalen Netzwerkverbindung mit integrierten Diensten bei einer Bitrate unterhalb der Primärrate unter Verwendung digitaler Funkrelationen bilden
ITU-R P.452 Vorhersageverfahren zur Bewertung von Mikrowelleninterferenzen zwischen Stationen auf der Erdoberfläche bei Frequenzen über etwa 0,7 GHz
ITU-R SF.1006 Bestimmung des Interferenzpotentials zwischen Erdfunkstellen des festen Funkdienstes über Satelliten und Funkstellen des festen Funkdienstes
ITU-R SF.1485 Bestimmung des Koordinierungsgebiets für Erdfunkstellen, die mit nicht-geostationären Raumstationen im Festfunkdienst über Satelliten in Frequenzbändern operieren, die mit dem Festfunkdienst geteilt werden
ITU-R SF.1585 Beispielhafter Ansatz zur Bestimmung des zusammengesetzten Gebiets, innerhalb dessen Störungen fester Funkstationen durch Erdfunkstellen an Bord von Schiffen beim Betrieb in Küstennähe bewertet werden müssten
ITU-R SF.1650-1 Der Mindestabstand von der Basislinie, ab dem in Bewegung befindliche Erdfunkstellen an Bord von Schiffen keine inakzeptablen Störungen des terrestrischen Dienstes in den Bändern 5.925–6.425 MHz und 14–14,5 GHz verursachen würden*** Fragen ITU-R 226/9 und ITU-R 251/
ITU-R SM.1448 BESTIMMUNG DES KOORDINIERUNGSBEREICHS UM EINE ERDFUNKTION IN DEN FREQUENZBÄNDERN ZWISCHEN 100 MHz UND 105 GHz Abdeckhinweis: 30.08.2002