2002/97/EC-2002
RICHTLINIE DER KOMMISSION zur Änderung der Anhänge der Richtlinien 86/362/EWG, 86/363/EWG und 90/642/EWG des Rates hinsichtlich der Festsetzung von Höchstgehalten für Pestizidrückstände (2,4-D, Triasulfuron und Thifensulfuronmethyl) in und auf Getreide, Nahrungsmittel tierischen Ursprungs oder