NO 465/2008-2008
VERORDNUNG DER KOMMISSION, mit der gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates Prüf- und Informationspflichten für Importeure und Hersteller bestimmter Stoffe auferlegt werden, die persistent, bioakkumulierbar und toxisch sein können und in der Europäischen Richtlinie aufgeführt sind