BS 3G 100-2.3.13:1973(2011)
Spezifikation für allgemeine Anforderungen an Ausrüstung zur Verwendung in Luftfahrzeugen – Teil 2: Gesamte Ausrüstung – Abschnitt 3: Umgebungsbedingungen – Unterabschnitt 3.13: Feuerbeständigkeit in ausgewiesenen Brandzonen