Diese Norm gilt für alle ständigen Arbeitsstätten, außer dort, wo nur Hausarbeit, Bergbau oder Transportarbeiten ausgeführt werden. Sie gilt nicht für vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Familienunterkünfte in Ein- oder Zweifamilienhäusern oder für vorübergehende Arbeitslager. Letztere werden durch die Mindestanforderungen für die Hygiene in vorübergehenden Arbeitslagern (American National Standard Minimum Requirements for Sanitation in Temporary Labor Camps, ANSI Z4.4-1995) abgedeckt. Maßnahmen zur Kontrolle giftiger Stoffe fallen ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm.