Serviceinhalte 4.1 Berufsberatungsdienste für Einzelpersonen, einschließlich: 1) Beratung zu Personal- und Sozialversicherungsgesetzen, -vorschriften und -richtlinien; Beratung; 6) Beschäftigungspsychologische Beratung; 7) Berufsausbildungsberatung; 4.2 Berufsberatungsdienste für Arbeitgeber, einschließlich: 1) Personal- und Sozialversicherungsgesetze, Richtlinien und Richtlinien; 3) Personaleinstellungsberatung; 5) Berufsbegleitende Personalberatung; 6) Sonstige Dienstleistungen. 5 Arbeitsprozess 5.1 Berufsberatungsdienste für Einzelpersonen sollten den folgenden Verfahren folgen: 1) Eine gute Kommunikation herstellen und eine harmonische Atmosphäre schaffen. 2) Persönliche Umstände und Bedürfnisse verstehen ) Tracking-Dienste und Gegenbesuche; 5) Materialerfassung und Archivierung. 5.2 Berufsberatungsdienste für Arbeitgeber Die folgenden Verfahren sollten bei Berufsberatungsdiensten für Arbeitgeber befolgt werden: 1) Akzeptieren Sie den Auftrag und verstehen Sie die Situation und Bedürfnisse des Arbeitgebers. 2) Studieren Sie einen Berufsberatungsplan und schlagen Sie ihn vor. 4 ) Tracking-Dienste und Gegenbesuche; 5) Materialerfassung und Archivierung.