T/SDJSXH 01-2024
Klettersicherheitsüberwachungssystem eines Turmdrehkrans (Englische Version)

Standard-Nr.
T/SDJSXH 01-2024
Sprachen
Chinesisch, Verfügbar auf Englisch
Erscheinungsdatum
2024
Organisation
Group Standards of the People's Republic of China
Letzte Version
T/SDJSXH 01-2024
 

Anwendungsbereich
Grundlegende Bestimmungen 3.0.1 Das System besteht aus einer Informationserfassungseinheit, einer Informationsverarbeitungseinheit, einer Mensch-Computer-Interaktionseinheit, einer Steuereinheit und einer drahtlosen Kommunikationseinheit. 3.0.2 Die Informationserfassungseinheit des Systems sollte den Statussensor des Kletterunterstützungsgeräts, den Statussensor des Kletterstufenwechselgeräts, den oberen Verbindungssensor des Turms, den Verbindungssensor der Kletterhülse, den Aktionssensor des Hydrauliksystemgriffs, den Drucksensor des Hydrauliksystems und den Windgeschwindigkeitssensor umfassen , Amplitudensensoren, Rotationssensoren, Hubhöhensensoren, Steifigkeitsmesser usw. 3.0.3 Das Systemstrukturmodell ist in Abbildung 3.0.3 dargestellt. Abbildung 3.0.3 Strukturmodell des Sicherheitsüberwachungssystems für Turmdrehkranvortrieb 3.0.4 Der Anti-Gruppen-Impulsstörungspegel des Systems sollte nicht weniger als 2000 V betragen und kann unter den folgenden Bedingungen normal verwendet werden: 1 Umgebungstemperatur -20 ℃ ~ +60 ℃; 2 Relative Luftfeuchtigkeit nicht mehr als 95 % (bei 25 °C); 3 Höhe unter 2.000 Metern. 3.0.5 Die Systemstromversorgung sollte eine Wechselstromversorgung übernehmen und den einschlägigen Bestimmungen von Artikel 4.3.2 der aktuellen nationalen Norm „Mechanische und elektrische Sicherheitsmaschinen und elektrische Geräte Teil 32: Technische Bedingungen für Hebemaschinen“ GB/T entsprechen 5226.32-2017. 3.0.6 Das Schutzniveau des Systems sollte den folgenden Vorschriften entsprechen: 1. Das Schutzniveau von Außenkomponenten sollte nicht niedriger sein als IP65 gemäß GB/T4208-2017. 2. Das Schutzniveau von Innenkomponenten sollte nicht niedriger sein als IP42 gemäß GB/T4208-2017. 3.0.7 Das System sollte über ein 4G/5G-Übertragungsmodul verfügen und Remote-Funktionen unterstützen. 3.0.8 Das System sollte keine Betriebssteuerungsanweisungen von außerhalb des Systems ausführen. 3.0.9 Das System sollte über eine Kommunikationsschnittstelle zur Verbindung mit dem Sicherheitsüberwachungssystem des Turmdrehkrans verfügen und das Kommunikationsprotokoll sollte den Bestimmungen von Anhang A dieser Norm entsprechen. 3.0.10 Die Systeminstallationsmethode darf die Funktionen und Leistung der Turmkranstruktur, des ursprünglichen Sicherheitsschutzsystems und des elektrischen Steuerungssystems nicht verändern. 4 Funktionen und technische Parameter 4.1 Funktion zur Identifizierung der Identität des Vortriebsbetreibers 4.1.1 Das System sollte über eine Funktion zur Identifizierung der Identität des Vortriebsbetreibers verfügen, einschließlich der Eingabe von Informationen und des Identitätsvergleichs qualifizierter Vortriebsbetreiber. 4.1.2 Das System sollte den Einsatz nicht identifizierter Hebearbeiter einschränken. 4.1.3 Das System sollte die Personalinformationen nach bestandener Identitätserkennung anzeigen. 4.1.4 Die Identifizierungszeit der Personalidentität sollte nicht länger als 2 Sekunden pro Person sein. 4.1.5 Das System sollte die Informationen von mindestens 100 Hebebetreibern speichern. 4.2 Sicherheitskommunikationsfunktion für Vortriebsvorgänge 4.2.1 Das System sollte über eine Sicherheitskommunikationsfunktion für Vortriebsvorgänge verfügen. 4.2.2 Systemsicherheitsinformationen sollten durch Sprachübertragung oder Textvorlesung kommuniziert werden. 4.3 Strukturelle Sicherheitsinspektionsfunktion 4.3.1 Das System sollte über eine strukturelle Sicherheitsinspektionsfunktion verfügen, um die Turmstruktur, die angeschlossene Struktur und die Fundamentsetzung usw. zu überprüfen. 4.3.2 Das System sollte den Sicherheitsstatus der Turmdrehkranstruktur vor dem Aufbocken und nach Abschluss des Aufbockens überprüfen und die Inspektionsergebnisse sollten angezeigt werden. 4.3.3 Wenn sich die Turmdrehkranstruktur in einem gefährlichen Zustand befindet, sollte das System einen akustischen und visuellen Alarm auslösen. 4.4 Überwachungsfunktion der Kletterhülsenverbindung 4.4.1 Das System sollte über eine Echtzeitüberwachungsfunktion für die Verbindung zwischen der Kletterhülse und der unteren Stütze (oder dem Übergangsabschnitt und anderen in den Turmdrehkrananweisungen geforderten Komponenten) verfügen. 4.4.2 Wenn die Kletterhülse nicht mit der unteren Stütze (oder dem Übergangsabschnitt und anderen in der Anleitung des Turmdrehkrans erforderlichen Komponenten) verbunden ist, sollte das System einen akustischen und visuellen Alarm auslösen. 4.4.3 Die Überwachungsreaktionszeit für Änderungen im Verbindungsstatus der Kletterhülse sollte nicht größer als 1 s sein. 4.5 Überwachungsfunktion für die obere Turmverbindung 4.5.1 Das System sollte über eine Echtzeitüberwachungsfunktion für die Verbindung zwischen dem oberen Turmkörper und der unteren Stütze (oder dem Übergangsabschnitt und anderen Komponenten, die in den Turmdrehkrananweisungen erforderlich sind) verfügen. 4.5.2 Wenn die Verbindung zwischen dem oberen Turmkörper und der unteren Stütze (oder dem Übergangsabschnitt und anderen in den Anweisungen für den Turmdrehkran erforderlichen Komponenten) ungewöhnlich getrennt wird, sollte das System einen akustischen und visuellen Alarm auslösen. 4.5.3 Die Überwachungsreaktionszeit für Änderungen im Verbindungsstatus des oberen Teils des Turms sollte nicht größer als 1 s sein. 4.6 Funktion zur Überwachung des Wagenhebertrimms 4.6.1 Das System sollte über eine Funktion zur Überwachung des Wagenhebertrimmstatus verfügen. 4.6.2 Wenn das unausgeglichene Moment während des Aufbockvorgangs den eingestellten Sicherheitsschwellenwert erreicht, sollte das System einen akustischen und visuellen Alarm auslösen. 4.6.3 Die Reaktionszeit des Trimmüberwachungsalarms sollte nicht größer als 1 s sein. 4.7 Hubhöhenüberwachungsfunktion 4.7.1 Das System sollte über eine Hubhöhenüberwachungsfunktion verfügen, um den Hubweg des Hubteils des Turmdrehkrans während des Hubvorgangs in Echtzeit zu überwachen. 4.7.2 Wenn die Hubhöhe die vom System festgelegte Alarmschwelle überschreitet, sollte das System einen akustischen und visuellen Alarm auslösen. 4.7.3 Die Reaktionszeit des Hubhöhenalarms sollte nicht länger als 1 Sekunde sein. 4.8 Überwachungsfunktion des Hebehydrauliksystems 4.8.1 Das System sollte über eine Funktion zur Überwachung des Drucks des Hebehydrauliksystems verfügen, um den Druck im Stangenhohlraum des Hydraulikzylinders in Echtzeit zu überwachen. 4.8.2 Das System sollte über die Aktionsüberwachungsfunktion des Bediengriffs des Hubhydrauliksystems verfügen und die Aktion des Hydraulikzylinders in Echtzeit überwachen. 4.9 Statusüberwachungsfunktion für Steighilfegeräte 4.9.1 Das System sollte über eine Statusüberwachungsfunktion für Steighilfegeräte verfügen. 4.9.2 Wenn die Kletterunterstützungsvorrichtung nicht genau an der Kletterunterstützungsposition positioniert ist, wie es für Hebearbeiten erforderlich ist, sollte das System einen akustischen und visuellen Alarm auslösen. 4.9.3 Wenn die Kletterunterstützungsvorrichtung normalerweise den Kletterunterstützungsteil gemäß den Anforderungen des Hebevorgangs auskuppelt, sollte das System eine Sprachansage ausgeben. 4.9.4 Wenn sich die Kletterunterstützungsvorrichtung abnormal vom Kletterunterstützungsteil löst, ohne die Anforderungen für den Hubbetrieb zu erfüllen, muss das System einen akustischen und visuellen Alarm auslösen und den Steuerkreis in der gefährlichen Richtung des Hydrauliksystems unterbrechen Die Zeit des akustischen und visuellen Alarms darf nicht länger als 0,2 Sekunden sein und der Turm darf nicht länger als 0,3 Sekunden sein. 4.9.5 Wenn die mechanische Absturzsicherung der Klettervorrichtung nicht gemäß den Anforderungen des Hebevorgangs freigegeben wird, sollte das System einen akustischen und visuellen Alarm auslösen und die Reaktionszeit des akustischen und visuellen Alarms sollte nicht länger als sein 1s. 4.10 Statusüberwachungsfunktion des Steigstufenwechselgeräts 4.10.......

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